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Allgemeine Geschäftsbedingungen Fa. Webdesign Biehler
(Stand 20.10.2009)
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Teil jedes Webdesign Vertrages.



§ 1 Allgemeines
1.1. Die Fa. Webdesign Biehler, Inhaber Dominique Biehler, Weiherwiesen 16, 90559 Burgthann (im Folgenden Webdesign Biehler genannt) führt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen sowie dem ggf zusätzlich vereinbarten Webdesignvertrag mit dem Kunden (im Folgenden Auftraggeber genannt) aus. Diese AGBs gelten mit Auftragserteilung durch den Auftraggeber als anerkannt.
1.2. Abweichende Bedingungen bedürfen der Schriftform und sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch Webdesign Biehler gültig.
1.3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte. falls die AGBs nicht nochmals explizit verändert vereinbart werden.

§ 2 Vertragsabschluß
Angebote auf der Homepage www.webdesign-biehler.de sind stets freibleibend. Aufträge kommen durch schriftliche Auftragsbestätigung per Brief, Fax oder durch schriftlichen Webdesignvertrag auf Grundlage dieser AGBs zustande. Mündliche oder per eMail vereinbarte Sonderbedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung bzw. werden im Webdesignvertrag gesondert niedergelegt.

§ 3 Terminabsprachen
Frist- und Terminabsprachen werden grundsätzlich im Webdesignvertrag bzw. der Auftragsbestätigung schriftlich festgehalten.Der Auftraggeber erkennt alternativ die Beweiskraft durchgehender eMail-Korrespondenz an.

§ 4 Verbindlichkeit eines Auftrags
4.1. Der Vertragsschluss erfolgt grundsätzlich durch Abschluss eines schriftlichen Webdesignervertrages.
4.2. Es besteht die Möglichkeit online, per Angebotsformular oder auf Anfrage per eMail von Seiten des Auftraggebers eine Anfrage bzgl. eines Dienstleistungsvertrages zu stellen. Nach Eingang dieser Anfrage wird dem Auftraggeber zeitnah per eMail eine Angebotsemail zugesandt. Diese Angebotsemail stellt noch keine Vertragsannahme durch Webdesign Biehler dar, sondern ein Angebot, das auf einen zukünftigen Vertragsabschluss mit dem Auftragsgeber gerichtet ist. Zur Annahme des Angebots kann der Auftraggeber dann das Angebot ausdrucken, unterschrieben und im Original auf dem Postweg zusenden oder faxen. Auch kann der Vertrag schriftlich bei Webdesign Biehler angefordert werden. Mit Zusendung der unterschriebenen Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber wird die Bestellung für diesen verbindlich. Jede zusätzliche Änderung der Angebotsemail stellt ein neues Angebot von Seiten des Auftraggebers dar und muss von Webdesign Biehler angenommen werden.

§ 5 Auftragsablauf
Nach Erhalt der unterschriebenen Angebotsemail vom Auftraggeber bei Webdesign Biehler bzw. durch schriftlichen Abschluss des Webdesignervertrages beginnt Webdesign Biehler ihre Arbeit. Ein Projekt, wie z.B. die Erstellung einer Website, gliedert sich grundsätzlich. in mehrere Phasen, wobei die Definitionsphase dem eigentlichen Vertragsschluss schon vorausgehen kann.
5.1. Definitionsphase: Ein Vorgespräch klärt den Auftrag, zeitliche und sachliche Rahmenbedingungen und ist grundsätzlich Grundlage für den Vertragsschluss bei Auftragserteilung. Webdesign Biehler kann dabei auf Wunsch des Auftraggebers bei der Beschaffung einer Domain und Speicherplatz auf einem Server unterstützen.
5.2. Konzeptphase: Der Auftraggeber verfasst seine Texte als Word-Datei und macht sie Webdesign Biehler bis zum Ende dieser Phase zugänglich. Er stellt seine Bilder, Grafiken, Banner, Logos usw. in einem gängigen Dateiformat bereit, sofern diese Leistung nicht an Webdesign Biehler übertragen wurde. Webdesign Biehler kann den Auftraggeber auf Wunsch dabei unterstützten sowie ggf. Graphiken und Logos entwerfen. Bereits in dieser Phase entwickelt Webdesign Biehler eine Basisversion für das Layout und die Navigation der Internetseite und stellt sie dem Auftraggeber in einem geschützten Bereich des Internets über die Homepage zur weiteren Einsichtnahme und Genehmigung bereit.
5.3. Erstellungsphase: Webdesign Biehler entwickelt die vollständigen Internetseiten und stellt sie dem Auftraggeber in einem geschützten Bereich des Internets zur Genehmigung bereit. Bei umfangreichen Projekten kann diese Phase in Teilschritten erarbeitet werden. Hierauf weist Webdesign Biehler den Auftraggeber vor Vertragsschluss explizit darauf hin.
5.4. Phase der Endabnahme und des Uploads: Nach Freigabe des Arbeitsergebnisses der Realisierungsphase stellt Webdesign Biehler die Daten in einem geschützten Bereich zur Endprüfung und unter Einsatzbedingungen bereit.
5.5. Nach der Endabnahme durch den Auftraggeber stellt Webdesign Biehler die Website entweder auf einem Server ein oder stellt die Website auf einem geeigneten Datenträger zur Verfügung. Dies richtet sich grundsätzlich nach der Vereinbarung mit dem Auftraggeber.
Die Website gilt nach 7 Arbeitstagen, nachdem die Website dem Auftraggeber zu Endprüfung bereitgestellt wurde, als abgenommen.

§ 6 Obliegenheiten des Auftraggebers
6.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das für Grafikdesign zur Verfügung gestellte Material auf eventuell bestehende Urheber- und Copyrightrechte zu überprüfen und eventuell notwendige Erlaubnisse zur Verwendung hierfür einzuholen. Etwaige Ansprüche wegen Urheberrechts-, Copyright-Verletzungen sowie Rechten am eigenen Bild gehen voll zu Lasten des Auftraggebers. Die Verantwortung für eventuelle Textinhalte oder sonstige Veröffentlichungen trägt allein der Auftraggeber. Der Auftraggeber stellt Webdesign Biehler von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen Webdesign Biehler wegen eines Verhaltens stellen, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung
6.2. Von Ziffer 6.1. sind Bilder und Scripte o.ä. ausgenommen, die Webdesign Biehler aufgrund schriftlicher Vereinbarung mit dem Auftraggeber, beschafft hat. Das Copyright auf alle durch Webdesign Biehler erstellten Arbeiten verbleibt beim Webdesigner.

§ 7 Gewährleistung und Haftung von Webdesign Biehler
7.1. Für Mängel der Website haftet Webdesign Biehler nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
7.2. Die Haftung von Webdesign Biehler ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit Webdesign Biehler nicht seine vertraglichen Hauptpflichten verletzt oder Ansprüche aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betroffen ist.

§ 8 Vergütung
Die Vergütung für die erbrachten Webdesignleistungen (Entwürfe, Reinzeichnungen, Programmierung etc.) sowie Gewährung der Nutzungsrechte erfolgt gemäß der Auftragsvereinbarung bzw. dem Webdesignvertrag. Die im Internet veröffentliche Preisliste bildet hierfür grundsätzlich die Grundlage.

§ 9 Fälligkeit der Vergütung
9.1. Die Vergütung ist grundsätzlich nach Abnahme der erbrachten Leistung fällig. Webdesign Biehler stellt nach erfolgter Abnahme durch den Auftraggeber eine entsprechende Rechnung aus, welche innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen ist.
9.2. Die Stellung von Teilrechnungen -gemäß den unter § 5 genannten Projektphasen- ist möglich.
9.3. Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, so behält sich Webdesign Biehler vor, einen Verzugsschaden gemäß den gesetzlichen Vorschriften geltend zu machen.

§ 10 Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht gem. § 312 ff BGB besteht gemäß § 321 d IV Nr. 1 BGB nicht.

§ 11 Kündigung
Ein Vertrag kann beiderseitig nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Webdesign Biehler ist zur Kündigung insbesondere dann berechtigt, wenn der Kunde seine Verpflichtungen gemäß § 3 dieses Vertrages nachhaltig verletzt oder wenn der Kunde trotz Mahnung und Fristsetzung seiner Verpflichtung zu Teilzahlungen gemäß § 9.2. nicht nachkommt.

§ 12 Eigenwerbung
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass Webdesign Biehler, die für den Auftraggeber erstellten Grafiken, Webseiten etc. bei Bedarf als Referenz in seinen öffentlichen Galerien auf der Homepage ausstellen bzw. in sonstigen Werbemitteln als Nachweis seiner Arbeiten verwenden darf. Eine Veröffentlichung der URL, der durch Webdesign Biehler bearbeiteten Website, wird gestattet. Der Auftraggeber gestattet Webdesign Biehler an angebrachter Stelle einen Link auf die eigene Homepage anzubringen.

§ 13 Zurückbehaltungsrecht
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, gegen Webdesign Biehler ein Zurückbehaltungsrecht wegen eines anderen, nicht aus diesem Vertrag stammenden Anspruchs auszuüben. Der Auftraggeber kann Webdesign Biehler gegenüber nur mit solchen Ansprüchen aufrechnen, die anerkannt, unstreitig, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt sind.

§ 14 Rechtswahl, Gerichtsstand und Erfüllungsort
14.1. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und Webdesign Biehler findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
14.2. Der Auftraggeber kann Webdesign Biehler nur an dessen Sitz verklagen.
14.3. Für Klagen von Webdesign Biehler ist grundsätzlich der Wohnsitz des Aufraggebers maßgebend. Für Klagen gegen Auftraggeber, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Webdesign Biehler vereinbart.
14.4. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung bzw. dem Webdesignervertrag nichts anderes ergibt, ist der Erfüllungsort Sitz von Webdesign Biehler.

§15 Schlussbestimmungen
15.1. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
15.2. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Webdesignvertrages bzw. Auftragsbestätigung sowie der dem Webdesignvertrag/ Auftragsbestätigung zugrunde liegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages bzw. der AGBs im Ganzen zur Folge. An Stelle dieser unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

- Ende der Allgemeinen Geschäftsbestimmungen-

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Copyright : Rechtsanwalt Christian Kreitmaier, Bahnhofsallee 15, 90592 Schwarzenbruck, Tel. 09128/91118-0,
Fax: 09128/911118-1, www.kreitmaier-kallert.de


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